Gärtner schneidet mit elektrischer Heckenschere die Hecke vor einem Einfamilienhaus
Rems-Murr-Kreis & Umgebung

Alles rund ums Objekt.
Aus einer Hand.

Reinigung, Gartenpflege, Hausmeisterservice, Winterdienst, Entrümpelung und Kleinreparaturen – ein Ansprechpartner für Privat, Hausverwaltungen und Gewerbe.

Ein fester AnsprechpartnerEinmalig oder regelmäßigPrivat & Gewerbe
Über QUNIQ

Wir kümmern uns um alles rund um Ihr Objekt – vom Treppenhaus bis zur Hecke, vom ersten Schnee bis zum leeren Keller. Damit Sie sich um nichts kümmern müssen.

6Leistungen aus einer Hand
1fester Ansprechpartner für Ihr Objekt
4Jahreszeiten – wir sind in jeder da
Wer hinter QUNIQ steht
So arbeiten wir

In vier Schritten erledigt.

1

Anfrage

Sie schildern kurz, was zu tun ist – online, per E-Mail oder Telefon.

2

Besichtigung

Bei Bedarf sehen wir uns Ihr Objekt vor Ort an.

3

Angebot

Sie erhalten ein klares, nachvollziehbares Angebot.

4

Erledigt

Wir legen los – mit festem Ansprechpartner bis zum Schluss.

Jahresservice

Das ganze Jahr in guten Händen.

Jede Jahreszeit bringt eigene Aufgaben mit. Wir denken voraus, damit Sie es nicht müssen.

Wischen für alle Jahreszeiten
Jetzt aktuell
März – Mai

Frühling

  • Frühjahrsputz & Fensterreinigung
  • Beete vorbereiten, Rasen vertikutieren
  • Streugut entfernen, Außenanlagen kehren

Gut zu wissen: Ab 1. März sind an Hecken nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt (§ 39 BNatSchG).

Jetzt aktuell
Juni – August

Sommer

  • Rasen mähen & Bewässerung
  • Formschnitt an Hecken und Sträuchern
  • Kleinreparaturen & Montagen

Gut zu wissen: Urlaub? Wir übernehmen Kontrollgänge, Mülltonnen und Garten, während Sie weg sind.

Jetzt aktuell
September – November

Herbst

  • Laub entfernen, Rinnen & Abläufe frei
  • Rückschnitt & Wintervorbereitung
  • Entrümpelung von Keller & Dachboden

Gut zu wissen: Jetzt ist die Zeit, den Winterdienst zu vereinbaren – bevor der erste Schnee fällt.

Jetzt aktuell
Dezember – Februar

Winter

  • Räumen & Streuen frühmorgens
  • Gehwege, Zufahrten, Parkflächen
  • Kontrolle von Dach, Rinnen & Leitungen

Gut zu wissen: Räumzeiten und Streumittel regelt jede Gemeinde selbst – wir halten uns an die Satzung Ihres Orts.

Für wen

Für Ihr Zuhause. Für Ihre Anlage. Für Ihr Geschäft.

Wischen

Privathaushalte

Haus und Garten in guten Händen – damit Ihre freie Zeit wieder Ihnen gehört.

  • Garten, Reinigung, Winterdienst
  • Entrümpelung bei Umzug oder Nachlass
  • Kosten oft steuerlich absetzbar

Hausverwaltungen & WEG

Verlässliche Objektbetreuung mit festen Abläufen und einem Ansprechpartner.

  • Treppenhausreinigung im Turnus
  • Hausmeister- und Kontrollgänge
  • Winterdienst nach Ortssatzung

Gewerbe & Büros

Ein gepflegter erster Eindruck – für Kunden, Mitarbeiter und Besucher.

  • Büro- und Praxisreinigung
  • Außenanlagen & Parkflächen
  • Kleinreparaturen ohne Wartezeit
5 km10 kmWinnendenBacknangWaiblingenSchwaikheimKorbWeinstadtFellbachSchorndorfBerglenWeissach im TalBurgstettenKirchberg a. d. MurrAffalterbachRemseckQUNIQ
Einsatzgebiet

Zu Hause im Rems-Murr-Kreis.

Kurze Wege heißen schnelle Hilfe. Wir betreuen Objekte im ganzen Rems-Murr-Kreis und in der Umgebung.

WinnendenBacknangWaiblingenSchwaikheimKorbWeinstadtFellbachKernenRemshaldenSchorndorfBerglenAllmersbach im TalWeissach im TalBurgstettenKirchberg an der MurrAffalterbachRemseck

Ihr Ort ist nicht dabei? Fragen Sie trotzdem an

Laub wird im Garten zusammengerecht
Alles rund
ums Objekt.
Über uns

Zwei Inhaber. Ein Anspruch.

Hinter QUNIQ stehen Albian Qunaj und Leondrit Krasniqi. Bei uns sprechen Sie direkt mit den Inhabern – und die wissen, was an Ihrem Objekt zu tun ist.

  • Ein Ansprechpartner für alle Arbeiten
  • Klare Absprachen und nachvollziehbare Angebote
  • Ordentlich, pünktlich, gründlich
AQ
Albian QunajGeschäftsführer
LK
Leondrit KrasniqiGeschäftsführer
20 %

Steuervorteil für Privathaushalte

Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst können Sie nach § 35a EStG zu 20 % von der Steuer abziehen – bis zu 4.000 € Ermäßigung im Jahr. Für Handwerkerleistungen bis zu 1.200 €.

Voraussetzung: Rechnung und Zahlung per Überweisung. Keine Steuerberatung – im Einzelfall bitte Ihre Steuerberatung fragen.
Angebot anfragen
Häufige Fragen

Gut zu wissen.

Für wen arbeiten Sie?

Für Privathaushalte, Hausverwaltungen und Eigentümergemeinschaften sowie für Gewerbe, Praxen und Büros – einmalig oder regelmäßig.

Wie läuft eine Anfrage ab?

Sie schicken uns über das Anfrageformular oder per E-Mail kurz, worum es geht. Wir melden uns, schauen uns das Objekt bei Bedarf vor Ort an und schicken Ihnen ein klares Angebot. Erst wenn Sie es annehmen, kommt ein Auftrag zustande.

Übernehmen Sie die Räum- und Streupflicht für mich?

Ja – im vertraglich vereinbarten Umfang (Flächen, Zeiten, Streumittel). Die Zeiten und erlaubten Streumittel legt jede Gemeinde in ihrer Satzung selbst fest – häufig müssen Gehwege werktags bis 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr geräumt und gestreut sein, und oft sind nur abstumpfende Streumittel wie Splitt oder Sand erlaubt. Wir richten uns nach der Satzung Ihrer Gemeinde.

Darf ich meine Hecke im Sommer schneiden lassen?

Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt. Stärkere Rückschnitte planen wir deshalb für Herbst und Winter ein – und achten immer auf brütende Vögel.

Was passiert bei einer Entrümpelung mit den Sachen?

Wir räumen nach Absprache und entsorgen fachgerecht über zugelassene Entsorgungsbetriebe. Wertsachen, Dokumente und Erinnerungsstücke sichern Sie vorher – oder Sie sagen uns, wonach wir beim Räumen Ausschau halten sollen.

Welche Reparaturen übernehmen Sie?

Kleine Arbeiten rund ums Objekt: Montage, Aufbau, Ausbessern, Austausch von Kleinteilen. Arbeiten, die einem Meisterbetrieb vorbehalten sind – etwa an Strom-, Gas-, Wasser- oder Heizungsinstallationen –, übernehmen wir nicht; dafür empfehlen wir Ihnen einen Fachbetrieb.

Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen?

Als Privathaushalt in vielen Fällen ja: Für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst sind nach § 35a EStG 20 % der Arbeitskosten absetzbar (bis 4.000 € Steuerermäßigung im Jahr), für Handwerkerleistungen bis 1.200 €. Voraussetzung sind eine Rechnung und eine Überweisung – keine Barzahlung. Ihre Steuerberatung sagt Ihnen, was im Einzelfall gilt.

Ihr Objekt

Was dürfen wir für Sie übernehmen?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht – wir melden uns schnellstmöglich mit einem Vorschlag.

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